Berechnen und Bewerten

Jubiläumsverpflichtungen
Jubiläumsverpflichtungen personengenau und individuell berechnen

Berechnen Sie Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen. Für jede Person werden diese Rückstellungen kumulativ errechnet und ausgewiesen.

Dabei ist es möglich,

  • bei Bedarf den Rechenzins der jeweiligen Restlaufzeit einzugeben und bei der Berechnung personengenau zu berücksichtigen und
  • mehrere Jubiläumszusagen pro Person zu erfassen.
    Beispielsweise nach 20 Dienstjahren 500 € und nach 30 Dienstjahren 600 €.
  • einen Stichtag für die Jubiläumszuwendungen unabhängig vom Eintrittsdatum (Finanzierungsbeginn) festzulegen.

Für die Jubiläumsverpflichtungen können verschiedene Berechnungsverfahren angewendet werden. Für das Pauschalwertverfahren wird als Grundlage das BMF-Schreiben vom 08. Dezember 2008 (IV C 6 - S 2137/07/10002) verwendet, welches für die einkommensteuerliche Betrachtung relevant ist.

Beihilfeverpflichtungen
Beihilferückstellung mit flexiblen Vorgaben berechnen

Um die Rückstellungen für zu erwartende Beihilfezahlungen zu ermitteln, können Sie einen aktuellen Versicherungstarif hinterlegen, auf dessen Basis die Beihilferückstellung errechnet werden (Kopfpauschalen).

Diese Option gibt Ihnen große Flexibilität: Wenn Sie beliebige Tarife hinterlegen, wird die erwartete Beihilfeleistung in Abhängigkeit vom Beginn der regulären Altersrente und vom Geschlecht ermittelt und hinterlegt. Abhängig vom Tarif können Sie zusätzliche Angaben für Waisen und Invaliden nutzen.

Hinweis: Die Erweiterung Beihilfe-Rückstellung ist nur für HPR Kommunal verfügbar.

Altersteilzeitverpflichtungen
Altersteilzeitverpflichtungen variabel und individuell berechnen

Mit der Erweiterung Altersteilzeitverpflichtungen können Sie die Berechnung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen mit folgenden Varianten berechnen:

  • Pauschalwertverfahren
    Berechnung unter Verwendung pauschalierter Barwertfaktoren gemäß Bundessteuerblatt - BMF-Schreiben vom 28. März 2007 (IV B 2 - S 2175/07/0002) Randnummer 12
  • Berechnung nach den Vorgaben des IDW
    Es werden sofort mit Vertragsschluss Rückstellungen gebildet, dabei wird in Abfindungs- und Entlohnungscharakter unterschieden.
  • versicherungsmathematisch
  • Landesspezifische Berechnung für Doppik in Rheinland-Pfalz
    es wird keine Abzinsung durchgeführt und die Ausscheidewahrscheinlichkeit wird nicht beachtet

In HPR wird das Blockmodell der Altersteilzeit verwendet, welches eine Arbeitsphase und eine anschließende Freistellungsphase vorsieht.

Es ist möglich, den Rechenzins der jeweiligen Restlaufzeit einzugeben und bei der Berechnung personengenau zu berücksichtigen.

Diese Erweiterung ist inklusive spezieller Berichte für Altersteilzeitverpflichtungen.

Vergleichsberechnung
Berechnungsergebnisse mit Zinssätzen des 7- und 10-Jahresdurchschnitts

Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach HGB ist anstelle des 7- Jahresdurchschnitts der 10- Jahresdurchschnitt der Abzinsungszinssätze ihrer Restlaufzeiten zu verwenden. Pauschal wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB).
Da in der Bilanz der Differenzbetrag aus beiden Berechnungen anzugeben ist, muss zur Ermittlung dieses Betrags zusätzlich auch eine Bewertung mit dem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre durchgeführt werden.

Im Falle einer Ausschüttung müssen Rücklagen in Höhe dieses Differenzbetrages im Unternehmen verbleiben (Ausschüttungssperre).

Diese Neuerung ist nur für Pensionsrückstellungen anzuwenden, andere langfristige Verpflichtungen wie ATZ-, Jubiläums- und Beihilferückstellungen werden weiterhin mit dem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bewertet!

Mit dieser Erweiterung können Sie Vergleichsberechnungen mit beiden Zinssätzen (7-Jahresdurchschnitt, 10-Jahresdurchschnitt) erstellen und dokumentieren. Gleichzeitig wird der Differenzbetrag ausgewiesen.

Hinweis für HPR Kommunal: Die Erweiterung Vergleichsberechnung wird im Rahmen des Aktualisierungsabonnements bereitgestellt.

Auswerten

Bestandsanalyse
Transparenzerhöhung

Die Bestandsanalyse vergleicht zwei HPR Bestände miteinander und wertet aus, welche Änderungen zwischen zwei Berechnungsstichtagen stattgefunden haben, dabei können Faktoren, die zur Änderungen im Bestand führten (wie Fluktuation, geänderte Vorgaben etc.), leicht identifiziert werden. Unterschiede zwischen tatsächlicher Rückstellungshöhe und vorjähriger Planung werden transparent. Auswirkungen der Änderungen von Rechenparametern bzw. geänderten Vorgaben werden greifbar, z.B. was eine Zinsänderung kostet oder wie sich eine Änderung des Renteneintrittsalters auswirken würde. Ursachen von noch nicht erklärbaren Abweichungen in der Gesamtsumme werden aufgedeckt, z.B. bei fehlender oder fehlerhafter Datenübernahme.

Falls Sie nicht den gesamten Bestand analysieren möchten, können Sie mit der Bestandsanalyse auch einzelne Mandanten miteinander vergleichen.

Im Detail bedeutet dies, dass Sie im Bericht folgende Auswertungen in tabellarischer Übersicht erhalten:

  • Angaben von Zu- und Abgängen von einzelnen Personen bzw. Personengruppen
  • Veränderung der Rückstellungen je Personengruppe und Mandant
  • Liste der geänderten Rechenparameter
  • Liste aller nicht berechneten Personen mit Angabe des Grundes
  • Angabe der geänderten Personendaten, wie z.B. Besoldungsgruppe
  • die Veränderungen in den Prognoseangaben werden angezeigt
  • die Altersstruktur wird graphisch dargestell

Kostenzuordnung
automatische Kostenzuordnung mit individuellem Verteilungsschlüssel

Mit der Kostenzuordnung können Zuführungen zu Pensionsrückstellungen auf Kostenstellen- oder Kostenträgerbasis maschinell aufgeteilt werden. Dazu wird Ihr individueller Verteilungsschlüssel verwendet.

Planen

Planungsbaustein
fundierte Planung mit variablen Faktoren

Der Planungsbausteins unterstützt Sie bei der fundierten Planung zukünftiger Entwicklung von Zuführungen und Rückstellungen und erstellt Berichte unter Berücksichtigung demografischer Veränderungen, Zinsentwicklungen, Veränderungen von Renteneintrittsdaten etc.
Auch Vergleichsberechnungen mit Änderung einzelner Rechenparameter sind möglich und machen in speziellen Auswertungen die Auswirkungen sowohl in der Gegenwart als auch im Verlauf der nächsten Jahre transparent, z.B. eine Kostenvergleichsberechnung mit geändertem Zins.

Speziell für die mittelfristige Haushaltsplanung können drei verschiedene Szenarien ausgearbeitet und für die Rechnung zugrunde gelegt werden. In der Auswertung steht ein Trendkorridor mit transparenten Aussagen zur Verfügung.

Hinweis: Beim Erwerb des Planungsbausteins ist die Erweiterung Prognose enthalten. Dies ist für eine solide Planung mit HPR Kommunal essentiell.

Prognostizierte Erhöhungen / Prognose
fundierte Planung mit zu erwartenden Besoldungserhöhungen

Für Ihre fundierte Planung nimmt die Erweiterung Prognose noch zu erwartende Besoldungserhöhungen zu einem Stichtag in die Berechnung der Folgejahre auf. Vorteilhaft für die Planung künftiger Zuführungen mit dem Fokus auf erwartete oder fiktive Besoldungserhöhungen.

Dabei können Aktiven, Versorgungsempfängern und der Beihlfe unterschiedliche Erhöhungen angegeben werden.

Hochrechnung / Bestandsentwicklung
Wie entwickelt sich der Personenbestand über die nächsten 35 Jahre?

Erhalten Sie mit der Bestandsentwicklung Informationen zur Entwicklung von Personenbeständen über die nächsten 35 Jahre. Es werden Berichte unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen (alters- und zahlenmäßige Gliederung des Personenbestands mit dem Fokus auf die Abnahme der Personenzahl aufgrund der Sterbewahrscheinlichkeit, z.B. geschlossener Bestand) erstellt. Dabei können von Ihnen fiktive Zugänge in die Berechnung einbezogen werden, was eine sehr individuelle Aussage erlaubt.

Flexizins
flexibel. exakt. Berücksichtigung von Zinsschankungen.

Die Erweiterung Flexizins ermöglicht Ihnen zukünftig erwartete Zinssätze bei der Berechnung von Folgejahren zu beachten. Berechnen Sie die Pensionsrückstellungen für bis zu fünf Folgejahre jeweils mit anderen Rechenzins-Vorgaben. Durch diese flexible Eingabemöglichkeit erhalten Sie exaktere Werte für Ihre Planung.

Archivieren

Elektronische Akte

Elektronische Akte
automatisch abgelegt. permanent verfügbar.

Berechnungsergebnisse und wichtige Informationen an der richtigen Stelle ablegen und stets griffbereit haben: Die mandantenbezogene elektronische Akte erlaubt es Ihnen, sowohl die Ergebnisse Ihrer elektronisch erzeugten Massengutachten automatisch abzulegen als auch mit der normalen Briefpost eingehende Dokumente Ihrer Mandanten einzuscannen und zur elektronischen Akte hinzuzufügen. Als Speicherformat verwendet HPR das Format PDF.

Modifizieren

Altersverschiebung
individuelle Gegebenheiten abbilden

Die Erweiterung Altersverschiebung erlaubt Ihnen, die Sterbewahrscheinlichkeiten von Personen für die Berechnung zu vermindern, indem bei der Berechnung auf die Ausscheidewahrscheinlichkeiten einer jüngeren Person zurückgegriffen wird.

Modifikation biometrischer Wahrscheinlichkeiten
Sterbewahrscheinlichkeiten individuell modifizieren

Zur Anpassung der Heubeck-Richttafeln 2018 G und 2005 G an die Verhältnisse in Ihrem Personenbestand können die biometrischen Wahrscheinlichkeiten dieser Richttafeln modifiziert werden.
Von der Modifikation betroffene Berechnungen sind:

  • Pensionsrückstellung
  • Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen
  • Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen
  • Rückstellungen für Beihilfeleistungen

Bitte beachten Sie, dass diese Modifikation beim EStG Teilwertverfahren nicht durchgeführt werden kann.

 

Erfassen

Erfassungsclient
Ein effizienter Datentransfer zum Gutachter oder zur Versorgungskasse ist gewährleistet.

Der Erfassungsclient ist speziell zur Erfassung von Daten ohne Berechnungsfunktionalität konzipiert. Es können Daten für Pensionsrückstellungen ebenso wie für Jubiläum-, Altersteilzeit- oder Beihilfeverpflichtungen erfasst werden.
So erfassen z.B. Kommunen, die Ihre Pensionsrückstellungen nicht selbst ermitteln, sondern ein Gutachten in Auftrag geben, mit dem Erfassungsclient die für das Gutachten benötigten Daten schnell und zuverlässig.

Exportieren

Mandantenexport
Generierung von Berichten einzelner Mandanten

HPR Anwender haben Bestände oft auf hunderte Mandanten aufgeteilt. Möchten sie Berichte ausdrucken, kann HPR diese entweder für den kompletten Bestand oder für einen einzelnen Mandanten generieren.

Mit dem Mandantenexport ist es darüber hinaus möglich, für alle vorhandenen Mandanten des Bestandes einen separaten Bericht zu erstellen und diese als .pdf oder .xls abzulegen.

Beim Ausdruck mit dem Mandantenexport haben Sie verschiedene Ausgabemöglichkeiten, so dass entweder alle Personen eines Mandanten in einer Datei ausgegeben werden, je Mandant mehrere Dateien erstellt werden, dabei ist jeder Anfangsbuchstabe eines Personennamens einer Datei zugeordnet oder je Mandant mehrere Dateien mit jeweils einer konstanten Anzahl von Personen gespeichert werden.