Eine Übersicht der möglichen Richttafeln finden Sie hier:

Am 20. Juli 2018 hat die Heubeck Richttafeln GmbH die Heubeck-Richttafeln 2018 G veröffentlicht. Seit Ende 2018 sind sie verpflichtend anzuwenden. 

Die Heubeck-Richttafeln 2005 G können bei Bedarf zusätzlich erworben werden und sind dann beim Bewertungsprozess auswählbar.

Falls Satzungen die Verwendung von Heubeck-Richttafeln 1998 vorschreiben, können diese zusätzlich erworben und in HPR Pensionsrückstellung verwendet werden.

Kassen, die eigene Richttafeln aufgestellt haben, können diese in HPR Pensionsrückstellung separat erfassen und zur Bewertung nutzen.