Beihilferückstellung

Für die Bewertung von Beihilfeverpflichtungen ab Eintritt des Versorgungsfalls, um hierfür vorzusorgen. Zu diesem Zweck ist der Betrag zu ermitteln, der den erwarteten Kosten eines Versorgungsempfängers für Krankheit entspricht. Und zwar unabhängig davon, ob die jeweilige Behörde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen hat oder nicht (also unabhängig von der Finanzierung).

Beihilferückstellung mit HPR Pensionsrückstellung

Das Rechenprogramm HPR Pensionsrückstellung kann für die Ermittlung einer Beihilferückstellung geeignete Krankenversicherungstarife nutzen. Solche Tarife basieren auf großen Beständen an Versicherten, müssen aus Sicht des Anbieters kostendeckend sein und geben deshalb relativ genau die voraussichtlichen Krankheitskosten wieder. Die Problematik der Streuung, die sich aus den sonst üblichen Schätzmethoden, die beobachtete Leistungen an Versorgungsempfängern zugrunde legen, entfällt.

Nutzen der Verwendung von Krankenversicherungstarifen

Insbesondere bei kleinen oder sich noch im Aufbau befindlichen Beständen an Versorgungsempfängern mit Beihilfeanspruch ist die Verwendung solcher Tarife eine wertvolle Hilfe, da die Schwankungen der später tatsächlich zu leistenden Beihilfezahlungen sehr hoch sein kann. Versicherungsmathematisch wird aus den Krankenversicherungstarifen jedoch eine hinreichend abgesicherte Krankenkostenschätzung unterstellt und bewertet. Diese Werte entsprechen einer Kopfpauschale.

Woher kommen die anzuwendenden Krankenversicherungstarife?

Die entsprechenden Beihilfetarife werden von unterschiedlichen Krankenversicherungen angeboten. Üblicherweise beschreiben Tarife die auf 50 % Beihilfe des Arbeitgebers und 50 % private Krankenkostenabsicherung des Arbeitnehmers bei einer privaten Krankenversicherung beruhen, das Kostenrisiko gut. Ein derartiger Tarif kann bei den jeweiligen Anbietern für die relevanten Alter zwischen 60 und 65 Jahren erfragt im Programm erfasst werden. Alternativ kann er aus tatsächlichen Zahlungen mittels Durchschnittswert der letzten 5 Jahre, heruntergebrochen auf Monatsbasis, ermittelt werden.

Leistungsniveau

Da das Leistungsniveau der Anbieter durchaus unterschiedlich sein kann, wurde im Programm HPR Pensionsrückstellung kein spezieller oder fixer Tarif hinterlegt. Statt dessen besteht für den Anwender die Möglichkeit, die voraussichtlichen oder geschätzten Tarife je nach individueller Situation bzw. Erfahrung zu erfassen und erforderlichenfalls im Folgejahr anzupassen. Hilfsweise kann auch ein Tarif hinterlegt werden, der auf die Mehrzahl der Fälle passt (gemittelte Werte verschiedener deutscher Versicherungsunternehmen für alle Altersgruppen).

Weiterführende Informationen zu dieser Schätzmethode

Die Bayerische Versorgungskammer nutzt dieses Verfahren unter Zugrundelegung eines derartigen Krankenversicherungstarifes, den sie bei den verschiedenen Anbietern (Versicherungsgesellschaften) immer wieder neu recherchiert und mit eigenen Erfahrungen in Einklang bringt. Der Bereich Mathematik gibt gern Auskunft dazu.

Probieren Sie die Beihilferückstellung in HPR Kommunal direkt mal aus.

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